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entwurf_eines_briefes

Entwurf eines Briefes

Seit mehr als 2 Jahren werden über Promotionsausschüsse und Ausbildungskommissionen an Instituten der FU Berlin die Rechte (und Pflichten) von Privatdozenten beschnitten bzw. PD aus der Uni. gedrängt Man bedient sich dabei einer sehr eigenwilligen Auslegung der Promotionsordnung und der Pflichtlehre. So erhalten Doktoranden von PD Auflagen von 14 Seminarscheinen (Modulen, Hauptseminaren, Vorlesungen) um zur Promotion zugelassen zu werden, was weit über das von der Prom.Ordnung vorgesehene Maß hinausgeht. Beschwerden dagegen, die über das FU Rechtsamt an den Prom.Ausschuss weitergeleitet werden, werden ignoriert. Es bleibt nur der Weg über eine Klage vor dem Verwaltungsgericht, wovor aber die meisten Doktoranden zurückschrecken. Das Vorschlagsrecht des Doktoranden für die Auswahl der Prom.Kommission wird grundsätzlich unterlaufen.

Unter Berufung auf die im Jahre 2008/9 in Kraft getretene Promotionsordnungen verweigert man den PD die eigenständige Betreuung eines Doktoranden. Der PD, so die Auslegung, muss zuerst die Einwilligung eines hauptberuflichen und hauptamtlichen Hochschullehrers einholen. Bei Ausbleiben der Einwilligung, gibt es keine Zulassung, also auch keine eigenständige Betreuung. Erfolgt jedoch die Einwilligung, dann muss der Zweitgutachter ebenfalls ein beamteter Hochschullehrer sein, Wir meinen, dass dies gegen den Grundsatz der Gleichstellung der PD-Hochschullehrer mit den verbeamteten Hochschullehren verstößt. Im Jahre 2004 war es noch möglich, dass der Erstgutachter und der Zweitgutachter PD waren.

Neuerdings versucht man über die ABK die Pflicht-Titellehre der PD zu torpedieren, indem die formale Aufnahme ins Vorlesungsverzeichnis hinauszögert wird, sodass das Lehrangebot fast schon zu spät im Ergänzungsangebot erscheint oder Lehrangebote der PD´s werden ohne Begründung aber mit Verweis auf einen Institutsbeschluss abgelehnt. Bei einem Angebot einen Projektkurs (PK) durchzuführen erhielt der PD die Antwort, dass PK´s nur von beamteten Professoren, nicht aber von PD´s durchgeführt werden dürfen. Als dies durch das FU Rechtsamt widerlegt wurde argumentierte man, dass es schon genug (sic) PK´s gebe und keine weiteren erwünscht seien.

Da das FU Rechtsamt sich sehr zurückhaltend bei Beschwerden gegen verbeamtete Hochschullehrer verhält ist es höchste Zeit, sich an den Präsidenten der FU Berlin sowie an den Deutschen Hochschullehrerverbandes wenden.

entwurf_eines_briefes.txt · Zuletzt geändert: 2012/02/22 12:09 (Externe Bearbeitung)

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