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positionspapier

PrivatdozentInnen an den Berliner Universitäten

Download des Positionspapiers: http://privdoz.de/c/se?p=pd/never

Zum Verständnis Wir sind an einer grundsätzlichen Klärung der Stellung und des Umgangs mit den Privatdozenten an den Universitäten Berlins interessiert. Den durch die Gesetzesreformen von 1997/1999-2002 angestoßenen Ungeist im Umgang mit den unetatierten Hochschullehrern an den Berliner Universitäten halten wir für geisttötend, Intellektuellen-feindlich und den PDs gegenüber ehrenrührig. Insofern die Gesetzesreform von 2002 in vielen Teilen wieder zurückgenommen werden musste und auch auf Landesebene die PDs immerhin ihr aktives Wahlrecht zurück erhielten, erbitten wir eine grundsätzliche Klärung ihrer Position. Wir bitten daher um ein entsprechendes klärendes Schreiben aus der Senatsverwaltung resp. des Herrn Staatssekretärs Nevermann (oder der Senatorin) an die Berliner Universitätspräsidenten, das die folgenden Punkte aufgreift und klärt. In der Vergangenheit wurden die PDs seitens der Universitäts-Verwaltungen sprachlich mit den Lehrbeauftragten gleichgesetzt. Das verstehen wir als eine Form, die PDs sozusagen „auf kaltem Wege zu entsorgen.“ In diesem Zusammenhang wurden den PDs als Lehrenden Rechte vorenthalten, die sie nach Meinung des DHV hätten, nämlich: - sämtliche Promotions- und Prüfungsrechte - Lehrfreiheit - Zugang zu den entsprechenden universitären Ressourcen (Papier, Kopierer, Post, Räume, Vorlesungsverzeichnis) - Behandlung als Mitglied der Universität (z.B. seitens der Sekretärinnen, Bibliotheken etc.) - Beteiligung an entspr. Gremien (entsprechend Einladungen) Es geht uns dabei auch um das massive Verschwenden von Ressourcen durch die derzeitige ausgesprochene Altersdiskriminierung an den Berliner Universitäten, die seit der W-Besoldung jedoch nicht mehr nötig wäre. Wenn man ernsthaft von „Wissenschaftsfreiheit“ sprechen müsse, gehört dazu das Anerkennen derjenigen, die über Jahre verzichtet haben, um sich Wissen anzulesen. Wenn man seitens von KuMi-Behörden und Universitäten das nicht anerkennen möchte, sollte man füglich ebenfalls darauf verzichten, noch irgendjemand zu habilitieren. Wenn man eine wirklich nennenswerte „Nachwuchsförderung“ betreiben wollte und Berlin als nennenswerten Wissenschaftsstandort erhalten möchte, müsste man unseres Erachtens verstärkt zusehen, gerade auch und besonders die älteren PDs verstärkt wieder mit einzubeziehen. Wenn man bei Promotionen verstärkt externe Gutachter von außerhalb heranziehen möchte, indem man ihnen ein Honorar anbietet, kann man u.E. ebenso gut PDs für Prüfungsleistungen honorieren und hätte den Gewinn, dass sie die Promovierenden zuvor auch betreuen könnten. Tatsächlich ist es unredlich Habilitierte nicht für ihre Prüfungsleistungen zu honorieren Wenn das Hauptproblem der Berliner Universitäten die schlechte Betreuungs-Relationen sind (in den USA kommen auf einen Prof. 10 Studierende hierzulande jedoch 80 oder mehr), sollte man die PDs / freischaffenden Künstler etc. unter den PDs mittels (nach Schweizer Modell) sehr gut bezahlter Lehraufträge in die Lehre und Betreuung in vermehrtem Maße miteinzubeziehen. Berlin steckt zudem voller älterer Gelehrter aus aller Welt, die man gegen ein angemessenes Honorar (wie etwa in der Schweiz) zweifelsohne zu guter Lehre, guten zeitweiligen Gastdozenturen beflügeln könnte, ohne dass den Unis daraus knebelnde Verpflichtungen entstünden. Durch das offene Ausschreiben von 1-3-jährigen Gastprofessuren für ältere Dozenten gingen die Universitäten keine sie unangemessene Verpflichtungen ein. Eventuell kann die Veraltung ein Portal einrichten wo diese Stellen kostenneutral ausgeschrieben werden können. Ev. kann die Verwaltung auch vorschlagen, dass in den entsprechenden Gremien ein Vertreter der PDs sitzt, da die Gastprofessuren der letzten Zeit leider in der Sache nicht dienenden Art und Weise vermauschelt wurden und von den jeweiligen Amtsinhabern zu eigenen Zwecken missbraucht wurden.

Konkret

1. PrivatdozentInnen nehmen eine durch das BerlHG zugewiesene Position in der Gruppe der ProfessorInnen ein. Durch Ordnungen der Universitäten sollte das Lehr- und Prüfungsrecht in eigener Verantwortung auf allen Qualifikationsstufen nicht genommen werden.

2. Der Status der/des Privatdozente/in soll neben dem der JuniorprofessorInnen erhalten bleiben. JuniorprofessorInnen streben offenbar den Titel des/der PrivatdozentInnen zusätzlich und »sicherheitshalber« als anerkannte Befähigung zur Lehre an. 3. PrivatdozentInnen sollen für ihre Pflichtlehre angemessen vergütet werden (Vorschläge variieren zwischen 1500 Euro und 6000Euro).

4. Entsprechend dem anglo-amerikanischen Vorbild soll ein Tenure-Track mit unbefristet angestellten Zwischenpositionen (z.B. lecturers) geschaffen werden, auf die sich auch PrivatdozentInnen an der eigenen Universität bewerben können sollen.

5. Zuteilung von Mitteln

positionspapier.txt · Zuletzt geändert: 2012/04/19 08:58 (Externe Bearbeitung)

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